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Brisante Dateien auf Edathys Laptop

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Brisante Dateien auf Edathys Laptop

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Hat er sich strafbar gemacht oder nicht? Der Fall Sebstian Edathy könnte eine neue, brisante Wende nehmen. Bislang hatte sich der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete stets darauf berufen, sich niemals strafrechtlich relevantes Kinderporno-Material beschafft zu haben. Ein Abschlussbericht des Landskriminalamtes (LKA) Niedersachsen sieht dies offenbar anders. Die “Süddeutsche Zeitung” und der NDR meldeten am Freitag unter Berufung auf den Bericht, dass von Edathys Bundestags-Laptop aus im Internet mehrfach Bilder und Filme mit strafbaren Kinder-Darstellungen aufgerufen worden seien.

Die Computer-Verbindungsdaten des Bundestagsservers hätten den Nachweis erbracht, dass alleine im November 2013 mindestens 21 Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt über Edathys Laptop aufgerufen wurden. Den Laptop hatte Edathy im Februar gestohlen gemeldet. Allerdings konnten die LKA-Ermittler offenbar auf die Serverdaten zugreifen, da diese drei Monate gespeichert werden. Ob die neuen Erkenntnisse ausreichen, um Edathy anzuklagen, muss sich allerdings erst noch herausstellen.

Zu den rekonstruierten Daten schreibt die SZ:

“Dabei handelt es sich nicht um die bereits bekannten Bestellungen Edathys bei dem kanadischen Anbieter “Azovfilms”, die als strafrechtlich irrelevant gelten.”

Die Darstellung ließ uns aufhorchen, bestätigt sie doch unsere Recherchen. Bereits im Februar hatten wir in einem Artikel in der “Welt am Sonntag” darüber berichtet, dass Sebastian Edathy eben nicht nur bei Azovfilms Kunde war, sondern auch bei dem Porno-Anbieter “AlexBoys”. Dieser dubiose Online-Shop bietet pornografisches Foto- und Videomaterial an. Nach unseren Recherchen besteht der Verdacht, dass die Darsteller, durchweg Jungen, zum Zeitpunkt der Aufnahmen jünger als 18 Jahre waren. Teilweise soll das Material in Osteuropa produziert worden sein. Auch durch den Missbrauch von Minderjährigen.

Interne Firmendokumente zeigte, dass Sebastian Edathy sich im Zeitraum von 2007 bis 2009 mindestens zweimal einen kostenpflichtigen Zugang zu “AlexBoys” gekauft hatte. Unter dem Kundennamen “Bastian”. Ab September 2012 wurde ein “Bastian” für einen längeren Zeitraum Kunde bei “AlexBoys”. Ob es sich bei dem nun im LKA-Abschlussbericht erwähnten Käufen um das Material von “AlexBoys” handelt, ist bislang unklar. Weder die Staatsanwaltschaft noch das LKA wollen sich zum Inhalt des Abschlussbericht äußern.

In Hannover scheint man über die jüngste Berichterstattung alles andere als erfreut zu sein. Die Staatsanwaltschaft teilte am Montag mit, es werde ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats gegen unbekannt geführt.

Edathy selbst ließ bereits am Freitagabend über Facebook verlauten:

“Aufgrund mehrerer Medienanfragen ist davon auszugehen, dass ein vertraulicher Bericht des LKA Niedersachsen einer Reihe von Journalisten übermittelt worden ist. Dies geschah, bevor dieser meinem Anwalt vorgelegen hat und geprüft werden konnte.

Es ist davon auszugehen, dass es sich – erneut – um eine gezielte Indiskretion der Ermittlungsbehörden handelt. Dies ist eine Straftat. Es ist offenkundig, dass kein rechtsstaatliches Verfahren intendiert ist, sondern ausschließlich eine öffentliche Vernichtung meiner Person, einhergehend mit einer beabsichtigten Vor-Verurteilung.

Vom niedersächsischen Justizministerium erwarte ich Aufklärung, wie es dazu kommen konnte, dass zum wiederholten Mal interne Unterlagen rechtswidrig weitergegeben worden sind und Auskunft darüber, wie vor diesem Hintergrund noch ein den Anforderungen des Rechtsstaats genügendes Verfahren gewährleistet werden kann.”

Am Wochenende wurde zudem bekannt, dass beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde des niedersächsischen SPD-Mannes einging. Edathy will sich so gegen die seiner Meinung nach rechtswidrigen Durchsuchungen in seiner Wohnung zur Wehr setzen. Eine entsprechende Beschwerde beim Landgericht Hannover war zuvor gescheitert.

Im Juni wird sich der Untersuchungsausschuss des Bundestages mit der Causa Edathy befassen. Geklärt werden sollen dann die bislang ungeklärten Fragen:

Hat das Bundeskriminalamt (BKA) die Ermittlungen gegen Edathy verschleppt?
War Edathy vorab über die Ermittlungen gegen ihn informiert? Falls ja, wer hatte ihm dies verraten?

Der Fall Edathy scheint noch lange nicht abgeschlossen.

Streng vertraulich! Das WELT Investigativ Blog


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